Damit alle ihren Garten genießen können, gelten in unserer Anlage einige gemeinsame Regeln. Die wichtigsten haben wir hier zusammengestellt. Verbindlich sind die Satzung, die Gartenordnung und der Kleingartenpachtvertrag.
Ruhezeiten
In unserer Anlage gelten feste Ruhezeiten. Sie sind für alle Mitglieder verbindlich und sorgen dafür, dass jeder seinen Garten ungestört genießen kann.
Sonn- und Feiertage
Ganztägig Ruhe. Keine elektrischen Werkzeuge und Gartengeräte, keine laute Musik. Auch Gespräche bitte in einer leiseren Lautstärke, die die Nachbarn nicht stört.
Montag bis Samstag
Mittagsruhe von 13:00–15:00 Uhr und ab 20:00 Uhr: keine lauten oder elektrischen Gartengeräte.
Nachtruhe ab 22:00 Uhr: Musik und Gespräche nur in Zimmerlautstärke.
Feiern und Feste
Da ab 22:00 Uhr die Nachtruhe gilt – Lautstärke und Unterhaltung sind ab diesem Zeitpunkt so weit zu reduzieren, dass die Nachbarn nicht gestört werden.
Wer eine Feier plant, spricht am besten vorher kurz mit den direkten Nachbarn.
Grünschnitt
Strauch- und Grünschnitt kann an den bekannten Abholterminen am Sammelplatz abgelegt werden. Damit die Abfallwirtschaft alles mitnimmt, gilt:
- frühestens zwei Tage vor dem Abholtermin ablegen
- gebündelt oder in Pappkartons
- keine Plastiksäcke oder andere Plastikbehälter – diese bleiben stehen
Bleibt der Platz nach der Abholung vermüllt zurück, muss der Verein eine Firma mit der Beräumung beauftragen. Die Kosten tragen dann alle Mitglieder gemeinsam.
Grünschnitt lässt sich außerdem jederzeit im Wertstoffmarkt Neustadt abgeben:
Schieferstraße 2
06126 Halle (Saale)
Mo–Fr 6:00–20:30 Uhr, Sa 7:00–12:00 Uhr.
Die nächsten Abholtermine finden Sie unter Termine.
Miteinander in der Anlage
Ein Kleingartenverein lebt vom Miteinander. Wir erwarten von allen Mitgliedern einen respektvollen Umgang – untereinander und erst recht gegenüber den Mitgliedern des Vorstands, die ihre Arbeit ehrenamtlich leisten.
Kommt es zu Konflikten unter den Mitgliedern, sprechen Sie den Vorstand an. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen sieht die Satzung Vereinsstrafen bis zum Ausschluss vor.
Niemand sollte sich Beschimpfungen, ja auch Bedrohungen, Handgreiflichkeiten und selbst haltlosen Anzeigen ausgesetzt sehen. Es ist nicht selten von „Störenfrieden“ die einzig wahrnehmbare „Teilnahme am Vereinsleben“. In unserem KGV wird kein rüder Umgangston unter den Gartenfreunden oder gegenüber den Mitgliedern des Vorstands geduldet. Das hat nichts mit einem sich aus der Pflicht zur Vereinstreue adäquaten Verhalten, der Achtung der Repräsentanten unseres Vereins und der demokratischen Meinungsfreiheit zu tun!
Bei „Störung des Vereinsfriedens“ durch unangemessenes Verhalten regelt das Bundeskleingartengesetz die Kündigung des Pachtverhältnisses.
Impressionen aus der Anlage





