Wenn dem Vorstand die Kündigung des Pachtverhältnisses einer Parzelle vorliegt und sich im Anschluss noch kein neuer Pächter gefunden hat, werden wir auf dieser Seite den frei werdenden Garten kurz vorstellen.
Aktuell sind keine Gärten frei
Gern können sich Interessenten vorab auf einen Garten bewerben und werden auf einer Warteliste vorgemerkt.
So läuft die Vergabe
Anmelden
Sie schreiben uns über das Kontaktformular oder rufen ein Vorstandsmitglied an.
Wir nehmen Sie auf die Warteliste auf.
Besichtigung
Wird ein Garten frei, melden wir uns bei Ihnen. Gemeinsam sehen wir uns die Parzelle an und klären Ihre Fragen.
Bei Interesse füllen Sie zuerst den Antrag auf Mitgliedschaft aus
Pachtwechsel
Nach der Kündigung eines Pächters erfolgt die Wertermittlung der Parzelle mit den Anpflanzungen und Baulichkeiten durch einen geprüften und bevollmächtigten Wertermittler.
Übergabe
Nach dem Pachtvertrag und der Wertermittlung für die Anpflanzungen und Baulichkeiten erhalten Sie den Schlüssel.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag zwischen dem abgebenden Pächter und dem Nachfolger ist Privatsache.
Eine Kopie des Kaufvertrages bekommt der Vorstand für die Unterlagen der jeweiligen Parzelle zur Archivierung.
Die Erreichbarkeit der Vorstandsmitglieder finden Sie unter Der Vorstand.
Impressionen aus der Anlage






