Ein Kleingarten in unserer Anlage ist Erholung, Ernte und Gemeinschaft zugleich. Mitglied werden kann jeder, der einen Garten pachten und sich an die Vereinsregeln halten möchte und muss – Vorkenntnisse sind nicht nötig. Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige, was die Mitgliedschaft bedeutet, welche Kosten anfallen und wie Sie den Aufnahmeantrag stellen.

Was Mitgliedschaft bedeutet
Als Mitglied pachten Sie Ihr Gartengrundstück über den Verein von der Gemeinde Teutschenthal.
Die Laube, andere Baulichkeiten und die Anpflanzungen übernehmen Sie vom Vorpächter, je nach Vereinbarung.
Wie der Garten genutzt werden darf, regeln das Bundeskleingartengesetz und unsere Gartenordnung – dazu gehört, dass ein Drittel der Fläche gärtnerisch bewirtschaftet werden muss.
Dazu kommt die Gemeinschaft: friedliche Nachbarschaft, die man auch um Hilfe bitten kann. Siehe dazu auch – Sonstiges – „Regeln“
Kosten im Überblick
| Position | Betrag | Fälligkeit |
|---|---|---|
| Aufnahmegebühr (Verein) | 100 € | einmalig |
| Pacht (Gemeinde)/ m² | 0,10 € | jährlich |
| Mitgliedsbeitrag (Kreisverband) | 25 € | jährlich |
| Umlagen und Vereinskosten | variabel lt. Jahresrechnung | jährlich |
| Nebenkosten (Strom / Wasser) | je Verbrauch | jährlich |
| Sicherheitsleistung / Kaution 300 m² – 499 m² 500 m² – 700 m² 701 m² – 1200 m² | 200 € 250 € 300 € | bei Übernahme |
Stand: August 2026
Bankverbindung – Vereinskonto
Kontoinhaber: Kleingärtnerverein Holleben Hauptanlage e.V.
Kreditinstitut: Saalesparkasse Halle
Kontonummer: IBAN: DE61 8005 3762 0373 0931 47
Rechte und Pflichten
- Pflichtstunden: Aktuell ist jedes Mitglied angehalten, auf den beiden Außenseiten seines Gartens Ordnung zu halten. Das heißt: Rasen mähen und Hecken schneiden auf dem „Mittelweg“ sowie an der Bahndamm – Seite. Dies wird als Pflichtstunden im Jahr angesehen.
- Bauvorhaben nur mit vorherigem Antrag – siehe Bauantrag
- Wasser und Strom werden jährlich abgelesen; die Zählerstände können online gemeldet werden
- Hecken und Wege, auch außerhalb des eigenen Gartenzauns sind selbst zu pflegen
- Mitsprache: Jedes Mitglied hat auf der Jahreshauptversammlung eine Stimme
- Ruhezeiten: an Sonn- und Feiertagen sowie mittags 13-15 Uhr und abends ab 20 Uhr (siehe Regeln)
Alle Regeln im Überblick finden Sie unter Regeln in unserer Anlage.
Aufnahmeantrag
Füllen Sie den Antrag vollständig aus und unterschreiben Sie ihn. Sie können ihn per Post an die Vereinsanschrift senden oder einem Vorstandsmitglied persönlich übergeben. Nach Überprüfung durch den Kreisverband entscheidet der Vorstand über die Aufnahme. Wir melden uns anschließend bei Ihnen.
Die aktuelle Verfügbarkeit steht unter Freie Gärten. Bei Fragen schreiben Sie uns.
Impressionen aus der Anlage






